Schriftzug "Nachhaltigkeitsrisiken"

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater i.S. von Art. 2 Ziff. 1 u. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die Reich, Doeker & Kollegen AG zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.

1. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Auch wenn sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, bemühen wir uns, im Rahmen unseres Investmentprozesses Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und zu begrenzen.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Durch den Rückgriff auf Ausschlusskriterien streben wir an, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds, ETF oder Zertifikate investieren bzw. diese empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Unsere Vergütungspolitik steht mit unseren Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass unsere Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik auch keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt zudem keine Bereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

2. Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Belange und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein, etwa wenn Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzen.

Wir haben ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen zu vermeiden. Bei Anlageempfehlungen sowie Anlageentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ist uns allerdings derzeit eine systematische Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht möglich. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit wir diese von den Unternehmen beziehen und als Entscheidungsgrundlage in unserem Investmentprozess nutzen können. Wir beobachten insofern das voraussichtlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Wir werden über die Umsetzung eines tragfähigen Nachhaltigkeitskonzepts, das eine systematische Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umfasst, entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten dies zulässt.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass die derzeitige Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Da wir derzeit kein Nachhaltigkeitskonzept anbieten, sind wir nach Art. 7 Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) zu folgendem Hinweis verpflichtet, der sich sowohl auf von uns im Rahmen der Anlageberatung erteilte Anlageempfehlungen als auch auf Investitionen innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien, die von uns im Rahmen der Vermögensverwaltung vorgenommen werden, bezieht:

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Schriftzug "Mitwirkungspolitik"

Die Reich, Doeker & Kollegen AG ist als Vermögensverwalter i.S. von § 134a Abs. 1 Nr. 2 a) AktG verpflichtet, ihre Mitwirkungspolitik i.S. von § 134b AktG zu beschreiben.

Schriftzug "Ausfuehrungsqualität"

Informationen über die wichtigsten Ausführungsplätze / Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität

Die Reich, Doeker & Kollegen AG ist gem. § 82 Abs. 9, Abs. 13 Nr. 4 WpHG i.V. mit Art. 65 Abs. 6 S. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet, einmal jährlich zusammengefasst für jede Art von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind. Da die Reich, Doeker & Kollegen AG andere Wertpapierfirmen auswählt, um Kundengeschäfte abzuwickeln, hat sie insoweit die wichtigsten depotführenden Lagerstellen (Depotbanken) anzugeben. Daneben muss nach Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576 über die erreichte Ausführungsqualität bei den ausgewählten Ausführungsplätzen berichtet werden.

Diesen Vorgaben kommen wir wie folgt nach, wobei sich die Veröffentlichungspflicht auf die Nennung von vier Ausführungsplätzen beschränkt, da die Reich, Doeker & Kollegen AG keine weiteren Depotbanken mit der Ausführung von Aufträgen betraut hat:

I. Informationen über die wichtigsten Ausführungsplätze im Jahr 2023

Kategorie des Finanzinstruments Eigenkapitalinstrumente, Schuldtitel, strukturierte Finanzprodukte, Derivate, börsengehandelte Produkte
Angabe, ob im Vorjahr
im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde
Nein
Angabe der depotführenden Lagerstellen (Depotbanken), die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie Prozentsatz passiver Aufträge Prozentsatz aggressiver Aufträge Prozentsatz gelenkter Aufträge
V-Bank AG
(LEI: 529900FB29C36LKTAW50)
53,16% 69,02% n/a n/a n/a
Deutsche Bank AG
(LEI: 7LTWFZYICNSX8D621K86)
41,57% 22,98% n/a n/a n/a
UBS Europe SE
(LEI: 5299007QVIQ7IO64NX37)
3,50% 5,24% n/a n/a n/a
Bergos AG (Schweiz)
(LEI: 5299003C6LOOIE130N42)
1,77% 2,76% n/a n/a n/a

II. Informationen über die wichtigsten Ausführungsplätze im Jahr 2022

Kategorie des Finanzinstruments Eigenkapitalinstrumente, Schuldtitel, strukturierte Finanzprodukte, Derivate, börsengehandelte Produkte
Angabe, ob im Vorjahr
im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde
Nein
Angabe der depotführenden Lagerstellen (Depotbanken), die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie Prozentsatz passiver Aufträge Prozentsatz aggressiver Aufträge Prozentsatz gelenkter Aufträge
V-Bank AG
(LEI: 529900FB29C36LKTAW50)
59,16% 65,21% n/a n/a n/a
Deutsche Bank AG
(LEI: 7LTWFZYICNSX8D621K86)
29,93% 22,56% n/a n/a n/a
UBS Europe SE
(LEI: 5299007QVIQ7IO64NX37)
8,13% 8,08% n/a n/a n/a
Bergos AG (Schweiz)
(LEI: 5299003C6LOOIE130N42)
2,78% 4,14% n/a n/a n/a

III. Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für die Jahre 2022 und 2023 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

A. Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die Reich, Doeker & Kollegen AG leitet Anlageentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern an die jeweilige (Depot-)Bank des Kunden, die die Aufträge ausführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die Reich, Doeker & Kollegen AG auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin. 

Im Rahmen der Vermögensverwaltung haben wir nach Art. 65 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu handeln und alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Um diesen Vorgaben nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird.

Unsere Kriterien für die Auswahl sind:

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

Sofern wir Geschäftsbeziehungen zu Depotbanken im Ausland unterhalten, für die keine Verpflichtung besteht, eigene Ausführungsgrundsätze aufzustellen oder vorzuhalten, werden wir uns jährlich durch die Einholung von Konformitätserklärungen vergewissern, dass erteilte Aufträge in Übereinstimmung mit den maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und unter umfassender Wahrung der Kundeninteressen ausgeführt werden.

B. Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze.

C. Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

D. Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

In der Vermögensverwaltung gab es in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 keine Änderungen bei den ausgewählten Banken.

E. Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

Die Reich, Doeker & Kollegen AG macht keine Unterschiede bei der Ausführung von Aufträgen für Privatkunden und professionelle Kunden.

F. Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden anderen Kriterien als dem Kurs und den Kosten Vorrang gewährt wurde

Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich bei Privatkunden am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren) ergibt.

G. Erläuterung der Nutzung etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Die Reich, Doeker & Kollegen AG setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:

H. Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.