Reich, Doeker & Kollegen AG
Effnerstrasse 48
81925 München
Tel. +49 89 954 762 50
Fax +49 89 954 762 540
info@rdk-ag.de
www.rdk-ag.de
Vorstand:
Martin Reich, Ulrich Doeker
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Prof. Dr. Peter Balzer
Registergericht: Amtsgericht München HRB 186707
Ust-IdNr.: DE272810913
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Konzept und Realisierung:
Dahm & Freunde GmbH
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel. +49 228 4108 – 0
Internet: www.bafin.de
Mitglied des Verbandes der unabhängigen Vermögensverwalter Deutschland e.V.
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 6605501-0
Internet: www.vuv.de
VuV-Ombudsstelle
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) zuständig: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main
Als Mitglied im VuV ist die Reich, Doeker & Kollegen AG nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
Mitwirkungspolitik
Die Reich, Doeker & Kollegen AG ist als Vermögensverwalter i.S. von § 134a Abs. 1 Nr. 2 a) AktG verpflichtet, ihre Mitwirkungspolitik i.S. von § 134b AktG zu beschreiben.
- Die Reich, Doeker & Kollegen AG übt keine Aktionärsrechte i.S. von § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften i.S. von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Ad-hoc-Mitteilungen und sonstiger Veröffentlichungen über die Gesellschaften wie z.B. Researchberichten.
- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft i.S. von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit oder ein Zusammenwirken mit anderen Aktionären i.S. von § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S. von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
- Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S. von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
- Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S. von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.